Baukindergeld: ab 18.09.2018 beantragbar

Es ist soweit, ab dem 18.09.2018 kann das Baukindergeld beantragt werden.

Alle Familien, die in diesem Jahr ein Haus gekauft oder gebaut haben, können das Baukindergeld beantragen. Diese staatliche Förderung erhalten Familien und Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren und muss nicht zurückgezahlt werden. Das Haushaltseinkommen bei einem Kind darf 90 000 Euro pro Jahr nicht übersteigen, für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 15 000 Euro.

Eine weitere Voraussetzung für die Zahlung ist, dass sie den Kaufvertrag bzw. die Baugenehmigung in 2018 unterschrieben haben und der neue Wohneigentum die einzige Wohnimmobilie ist.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird eine Förderung in Höhe von 1 200 Euro pro Jahr und Kind über einen Zeitraum von max. 10 Jahren gezahlt. Wichtig ist, dass das Wohneigentum ununterbrochen für 10 Jahre selbst genutzt wird, um die volle Förderung zu erhalten.

Weitere Informationen und einen Online-Antrag finden Sie hier.

 

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